Anmeldung Mitgliedschaft Volley Bütschwil

Herzlich willkommen bei Volley Bütschwil! Wir freuen uns, dass du Mitglied unseres Vereines werden möchtest. Wir bitten dich, dieses Formular vollständig auszufüllen.

 

Informationen Mitgliedschaft Volley Bütschwil

1. Mitgliederbeiträge und Lizenzgebühren


Mitgliederbeiträge:
Mitgliederbeitrag Herren/Damen aktiv (100.- Franken)
Mitgliederbeitrag Junioren/Juniorinnen aktiv (50.- Franken)
Mitgliederbeitrag Plausch (50.- Franken)
Mitgliederbeitrag Passiv (50.- Franken)
Mitgliederbeitrag Mini (20.- Franken)

Lizenzen:
Lizenzbeitrag Regionalliga (110.- Franken)
Lizenzbeitrag Juniorenmeisterschaft (60.- Franken)

Beispiel:
Damen oder Herren Spieler/in mit Regionalligalizenz (210.- Franken)
Juniorenspieler mit Regionalligalizenz (160.- Franken)
Juniorenspieler mit Juniorenlizenz (110.- Franken)

2. Auszug aus unseren Statuten:


V. Mitglieder

A. Eintritt – Art. 17
a) Mitglied kann jede Person werden, die bereit ist, sich den Statuten und Vereinsbeschlüssen zu unterziehen.
b) Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch Vorstandsbeschluss.
c) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

B. Arten der Mitgliedschaft – Art. 18
a) Aktiv Mitglied
b) Passiv Mitglied
c) Ehrenmitglied
d) J + S Mitglied
e) Plausch Mitglied

C. Rechte und Pflichten – Art. 19
a) Alle Mitglieder, ausser die Passivmitglieder, sind an der HV stimm- und wahlberechtigt
b) Jedes Mitglied (gem. Art. 15, a bis e) bemüht sich, den Club in seinen Aufgaben zu unterstützen
c) Jedes Mitglied hat den Beschlüssen und Vorschriften des Clubs nachzukommen
d) Die Mitgliederbeiträge sind pünktlich zu entrichten.
e) Die Unfallversicherung ist Sache der Mitglieder. Der Club kann bei Unfällen nicht haftbar gemacht werden.

D. Austritt – Ausschluss – Art. 20
a) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand vor Ablauf des Vereinsjahres.
b) Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gründen. Gegen diesen Entscheid kann der Betroffene innert Monatsfrist seit dessen Mitteilung z.H. der HV rekurrieren. Die HV entscheidet ebenfalls ohne Begründung.
c) Ein Ausschluss befreit jedoch nicht von der Bezahlung bereits vorher fällig gewordener Beiträge und derjenigen für das laufende Vereinsjahr.
d) Austretende und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Clubvermögen

Anmeldung Mitgliedschaft

  • Erforderlich für die Erfassung in der Sportdatenbank des Bundes, über welche die Jugend+Sport Beiträge abgerechnet werden
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